Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Normenkontrollklage des MĂźnchners heute Recht. Ein allgemeines Grillverbot unabhängig von der Teilnehmerzahl sei unverhältnismäĂig, heiĂt es in der BegrĂźndung.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Normenkontrollklage des MĂźnchners heute Recht. Ein allgemeines Grillverbot unabhängig von der Teilnehmerzahl sei unverhältnismäĂig, heiĂt es in der BegrĂźndung.