Zwar könnte das Oberveraltungsgericht nicht wie das Verwaltungsgericht erneut eine 24 Stundenfrist setzen, weil dann ja der Verhandlungsgegenstand schon erledigt und der Sonntag gekommen wäre, aber dessen dann wohl knapp vor Demobeginn zu erwartende Entscheidung hätte Rechtskraft.
Mit Blöick auf dieses Gebaren darf also vermuten werden, dass das Land Berlin sich relativ sicher ist, die politische Kontrolle über das Verwaltungs- und/oder das Oberverwaltungsgericht zu besitzen, aber nicht über das Bundesverfassungsgericht. Nun wird auch klar, warum die Berliner Behörde die Demo so spät abgesagt hat. Ein perfides Spiel auf Zeit!