Das Gericht hatte kritisiert, dass Zahlen und Begriffe einer Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht würden. Die Definition des Gesundheitsministeriums für bestätigte CoV-Fälle sei falsch. „Das alleinige Abstellen auf den PCR-Test wird von der WHO abgelehnt“, hieß es in dem Erkenntnis. Das Verbot sei daher nicht zulässig gewesen. Eingebracht hatte die Beschwerde die FPÖ.