Dass jemand Transitreisender ist, muss allerdings belegt werden. „Das muss der Behörde glaubhaft versichert werden können. Ich sehe ja an der Grenze, wo jemand herkommt und wo er hinfährt. Diese Daten können dann an die jeweilige Behörde übermittelt werden“, erklärt der niederösterreichische Militärkommandant Martin Jawurek.