(27. März 2014)
1. Das heisst nicht “Europäischer Gerichtshof”. Das heißt “Gerichtshof der Europäischen Union”.
2. Die “Grundrechte” der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die “umgesetzt” werden “können”, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-“Parlament” beschlossene Charta enthielt diesen außer Funktion setzenden Passus übrigens noch nicht.