09.05.2023 - 11:21 [ Daniel Neun / Radio Utopie ]

#Internetsperren: Warum das Urteil des E.U.-Gerichtshofs nichts bedeutet

(27. März 2014)

1. Das heisst nicht “Europäischer Gerichtshof”. Das heißt “Gerichtshof der Europäischen Union”.

2. Die “Grundrechte” der E.U. sind Folklore a la Dr. Seltsam Schäuble, die “umgesetzt” werden “können”, Art.52 Abs.5. Die 2000 vom E.G.-“Parlament” beschlossene Charta enthielt diesen außer Funktion setzenden Passus übrigens noch nicht.