Das Weltstrafgericht in Den Haag hatte im März geurteilt, dass im Rahmen von Ermittlungen zu mutmaßlichen Kriegsverbrechen in Afghanistan auch gegen CIA-Mitarbeiter ermittelt werden könne. Zu möglichen Kriegsverbrechen in mutmaßlich geheimen Gefangenenlagern der US-Streitkräfte außerhalb von Afghanistan darf die Anklage ebenfalls offiziell ermitteln.
Chefanklägerin Fatou Bensouda hatte die richterliche Zustimmung beantragt, um gegen Verantwortliche für Folter, willkürliche Tötungen, sexuelle Gewalt und andere Kriegsverbrechen vorzugehen, die im Zusammenhang mit dem Krieg in Afghanistan seit 2003 verübt worden seien.