02.09.2020 - 12:53 [ ORF ]

EU-Ministerrat plant verdeckte Datenabgriffe zu legalisieren

Das steht in diametralem Gegensatz zur DSGVO, die eine explizite Zustimmung des Benutzers zu jeder Datenweitergabe und zu jedem neuen Verwendungszweck vorsieht. E-Privacy ist allerdings als „Lex Specialis“ eingestuft, und für diese gilt in der EU, dass auch Widersprüche zu einer übergeordneten Regelung wie der DSGVO möglich sind, ohne dass Änderungsbedarf für eine der beiden Regelungen entsteht.

Der deutschen Ratspräsidentschaft geht das offenbar nicht weit genug.