Welche praktischen Maßnahmen der EU-Chef-Epidemiologe später legitimieren soll, findet sich zwei Punkte weiter:
„Die EU sollte einen Rahmen zum Ausruf eines Pandemie-Notstands in der EU und ein Instrumentarium für Krisensituationen schaffen.“
Die EU-Kommission möchte also die Ermächtigung für die Brüsseler Institutionen zur Verhängung des Notstands? Soll dies später Legitimation genug für den Grundrechtsentzug sein, so wie es in Deutschland jetzt die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist? Sollen sich die Nationalstaaten dem EU-Notstand entziehen dürfen oder nicht? An der zusätzlichen Exekutivgewalt in solchen Notstandszeiten möchte die EU-Kommission offenbar mindestens teilhaben. So lässt sich zumindest der nächste Punkt im Maßnahmenkatalog verstehen:
„Koordinierte Maßnahmen sollten in Europa selbstverständlich werden. Die europäische Gesundheitsunion sollte noch vor Jahresende beschlossen werden.