Am Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in Karlsruhe ist eine neue Verfassungsbeschwerde gegen ein Polizeigesetz eingegangen. Es geht um Nordrhein-Westfalen und die neuen Befugnisse der Landespolizei, zum einen präventiv Telekommunikation überwachen und auch Staatstrojanern einsetzen zu dürfen.