Die Verordnung erlaubt es der Exekutive, Kontrollen bei den „Öffis“ und in den Geschäften vorzunehmen und mit Organstrafverfügung Geldstrafen einzuheben.
Die Verordnung erlaubt es der Exekutive, Kontrollen bei den „Öffis“ und in den Geschäften vorzunehmen und mit Organstrafverfügung Geldstrafen einzuheben.