Aber auch die Verschiebung des CDU-Parteitages in das Frühjahr 2021 ist rechtlich nicht unproblematisch. Laut § 9 Parteiengesetz tritt der Parteitag nämlich „mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen“. Nach § 11 hat die Vorstandswahl ebenfalls „mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr“ zu erfolgen. Der letzte CDU-Parteitag mit Vorstandswahlen fand 2018 in Hamburg statt. So wäre eine Wahl im Jahr 2020 eigentlich verpflichtend.