Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Normenkontrollklage des Münchners heute Recht. Ein allgemeines Grillverbot unabhängig von der Teilnehmerzahl sei unverhältnismäßig, heißt es in der Begründung.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof gab der Normenkontrollklage des Münchners heute Recht. Ein allgemeines Grillverbot unabhängig von der Teilnehmerzahl sei unverhältnismäßig, heißt es in der Begründung.