17.04.2020 - 18:43 [ Der Regierende Bürgermeister von Berlin ]

Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus in Berlin

(7) Für Versammlungen unter freiem Himmel von bis zu 20 Teilnehmenden kann die Versammlungsbehörde in besonders gelagerten Einzelfällen auf Antrag Ausnahmen vom Verbot des Absatz 1 zulassen, sofern dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.