Dass die Parlamente nicht an den Corona-Maßnahmen mitwirken, ist in erster Linie deren eigene Schuld. Beispiel Verordnungen: Nach dem Grundgesetz (Art. 80 IV GG) können Landesparlamente eine Verordnung durch ein Gesetz ersetzen. Das heißt: Die Landesparlamente hätten sehr wohl die Macht, selbst über die Corona-Maßnahmen zu bestimmen.
Und auch der Bundestag könnte aufgrund des Initiativrechts eigene Gesetzesvorschläge einbringen.