„Die Telefonüberwachung ist eine geeignete Maßnahme, um bestimmte Anfangstatverdachtsfälle aufzuklären. Das gilt auch für die kriminelle Vereinigung. Ein besonderes Merkmal solcher Vereinigungen ist es ja auch, dass man sich abschottet und intern miteinander kommuniziert, um Straftaten zu begehen. Wenn man einen solchen Sachverhalt aufklären will, ist die Telefonüberwachung eigentlich unverzichtbar.“
Wolfgang Klein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Dresden