(14.6.2018) In U-Haft war er tatsächlich erst 1994, aber im Februar 1992 war er nach einer Hausdurchsuchung einen Tag in Gewahrsam genommen worden, damals 21 Jahre alt. Anschließend wurde er drei Tage lang vom BKA zu seinen Ku Klux Klan-Umtrieben und einem Sprengstofffund in seiner Wohnung vernommen.
Laut Akten soll er sich dabei kooperativ gezeigt haben. Das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Hatte sich Szczepanski also gegenüber dem BKA bereiterklärt, mit staatlichen Stellen zu kooperieren?