Das teilte die Bundesregierung mit. Teil der Vereinbarung ist demnach, dass Länder Treffen von bis zu zehn Menschen oder Angehörigen zweier Haushalte in der Öffentlichkeit erlauben können.
Das teilte die Bundesregierung mit. Teil der Vereinbarung ist demnach, dass Länder Treffen von bis zu zehn Menschen oder Angehörigen zweier Haushalte in der Öffentlichkeit erlauben können.