(January 21, 2025)
Denn das EU-Regelwerk für Staatsschulden und Defizite schreibt nicht nur vor, dass das Staatsdefizit unter drei Prozent der Wirtschaftsleistung liegen muss, sondern auch, dass der Schuldenstand eines Mitgliedstaates 60 Prozent der Wirtschaftsleistung nicht überschreiten darf. Dafür muss jedes Mitgliedsland der Europäischen Union gemeinsam mit der für die Aufsicht zuständigen EU-Kommission einen mehrjährigen Haushaltsplan aufstellen.