Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind neben Lebensmittelgeschäften und Wochenmärkten für Lebensmittel unter anderem Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.
Von der Geschäftsschließung ausgenommen sind neben Lebensmittelgeschäften und Wochenmärkten für Lebensmittel unter anderem Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen.