Damit das neue Bundesgesetzblatt tatsächlich im Internet erscheinen kann, muss das Grundgesetz geändert werden. Es schreibt die Verkündung eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt vor.
Damit das neue Bundesgesetzblatt tatsächlich im Internet erscheinen kann, muss das Grundgesetz geändert werden. Es schreibt die Verkündung eines neuen Gesetzes im Bundesgesetzblatt vor.