Es sei nicht ersichtlich, dass die Sperrstunde für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens erforderlich sei, begründete das Berliner Gericht seinen Beschluss.
Es bezog sich auf das Robert-Koch-Institut.
Es sei nicht ersichtlich, dass die Sperrstunde für eine nennenswerte Bekämpfung des Infektionsgeschehens erforderlich sei, begründete das Berliner Gericht seinen Beschluss.
Es bezog sich auf das Robert-Koch-Institut.