Schon bei der letzten Klage schrieben wir: „Die Kontrolle dieses hochsensiblen Instruments darf nicht Behörden und zwielichtigen Firmen überlassen werden.“
Schon bei der letzten Klage schrieben wir: „Die Kontrolle dieses hochsensiblen Instruments darf nicht Behörden und zwielichtigen Firmen überlassen werden.“