ber zwei Wege versuchen die Verantwortlichen eine Vorratsdatenspeicherung durchzudrücken;
1. eine private Vorratsdatenspeicherung: Beim Ansatz der privaten Vorratsdatenspeicherung soll die sich derzeit in Verhandlung befindliche ePrivacy-Verordnung ausgenutzt werden, um eine Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür einzuführen. Mehr Informationen dazu gibt es auf unserem Blog.
2. „beschränkte“ Vorratsdatenspeicherung: Neben der privaten Vorratsdatenspeicherung favorisieren die Justiz- und Innenminister.innen eine sogenannte „beschränkte Vorratsdatenspeicherung” (restricted data retention). Die von uns veröffentlichten Europol-Präsentationen zeigen: Geplant ist tatsächlich eine anlasslose Massenüberwachung der gesamten Bevölkerung.