27.09.2024 - 15:32 [ MDR.de ]

Eklat im Thüringer Landtag – Verfassungsrechtler Brenner: Treutler hat Kompetenz eines Alterspräsidenten überschritten

Nun, es stehen sich eigentlich zwei unterschiedliche Rechtsauffassungen gegenüber. Die AfD ist der Auffassung, dass die Geschäftsordnung des alten Landtages weiter gilt. Und sie vertritt die Auffassung, dass, bevor ein Landtagspräsident gewählt werden kann, zunächst einmal darüber befunden werden muss. Sie sagt also: Der Landtagspräsident kann erst gewählt werden, wenn der Landtag sich konstituiert hat.

Die Auffassung der anderen Fraktionen geht dahin, dass es das Selbstverwaltungsrecht des Parlamentes ist, sich jederzeit selbst verwalten zu können, selbst organisieren zu können. Und das schließt auch das Recht ein, Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung einzubringen, über die heute nicht abgestimmt werden durfte.