28.07.2020 - 05:32 [ Tagesschau.de ]

Corona-Pflichttests – mit welchem Recht?

Eine Verpflichtung, sich auf das Coronavirus testen zu lassen, stellt unstreitig einen Eingriff in die Grundrechte der Reiserückkehrer dar. So dürfte jedenfalls das Recht auf körperliche Unversehrtheit aus Artikel 2, Abs. 2 Grundgesetz betroffen sein. Denn für die Corona-Tests wird in der Regel ein Abstrich im Rachen mit einem Wattestäbchen genommen. Das müsste dann also jeder und jede Betroffene erst einmal über sich ergehen lassen.