Hintergrund der Ablehnung durch den Landeswahlausschuss war gewesen, dass sich eine damit beauftragte AfD-Vertreterin geweigert hatte, die geforderte eidesstattliche Versicherung abzugeben. Thiel sagte dazu, es dürfe nicht dazu kommen, dass eine Einzelperson quasi aus eigenem Ermessen eine Wahlversammlung sprengen könnte.