Mello hatte sich auf Artikel 283 der Strafprozessordnung gestützt, der besagt, dass ein Urteil nur vollstreckt werden kann, wenn alle Berufungsinstanzen ausgeschöpft sind, und nicht, wenn ein Urteil lediglich zweiter Instanz bestätigt wird. Dies ist bei Lula und 169.300 weiteren Gefängnisinsassen der Fall.
Nun wurde die Entscheidung an das gesamte Plenum der obersten Kammer des STF weitergeleitet. Dort wird aber voraussichtlich erst am 10. April des kommenden Jahres verhandelt.