Archiv: Artikel 42 EUV


16.11.2019 - 20:44 [ Heise.de ]

Frankreich: Verteidigungsbereitschaft der EU verstärken

Die Beistandsklausel steht im Artikel 42 Absatz 7 des EU-Vertrags und war bis vor genau vier Jahren, bis zum 17. November 2015, der großen Öffentlichkeit unbekannt, wie es die damalige EU-Außenbeauftragte Federica Mogherini herausstellte. Vier Tage nach den fürchterlichen Terroranschlägen in Paris änderte sich dies. Der damalige französische Präsident bezog sich in seiner Rede zu den Terroranschlägen auf den Beistands-Artikel im EU-Vertrag, um Unterstützung zu fordern.