Bei der Neubesetzung gelten jedoch die gleichen Regeln wie auch sonst bei der Bestellung der Bundesregierung: Der amtierende Bundeskanzler schlägt dem Bundespräsidenten Personen vor, die dann vom Präsidenten geprüft werden. Wenn der Bundespräsident mit diesen Vorschlägen einverstanden ist, werden die entsprechende Ernennungen vorgenommen.