Die Initiatoren des Berliner Volksbegehrens wollen private Wohnungsgesellschaften in Gemeineigentum überführen. Das Grundgesetz lässt das im Prinzip zu.
Die Initiatoren des Berliner Volksbegehrens wollen private Wohnungsgesellschaften in Gemeineigentum überführen. Das Grundgesetz lässt das im Prinzip zu.