Anlass für dieses Urteil war eine Strafe von 600 Euro, die ein Mann – nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft Tulln – zahlen sollte, weil er am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familie gefahren war.
Anlass für dieses Urteil war eine Strafe von 600 Euro, die ein Mann – nach Meinung der Bezirkshauptmannschaft Tulln – zahlen sollte, weil er am 20. März mit seiner Frau zu einer befreundeten Familie gefahren war.