10.02.2022 - 17:09 [ Beck.de ]

Uni Heidelberg muss Gutachter zu Harbarths Honorarprofessur benennen

Im Herbst 2016 leitete die Juristische Fakultät der Universität Heidelberg das Verfahren zur Bestellung Harbarths zum Honorarprofessor ein und gab in diesem Rahmen zwei schriftliche Gutachten in Auftrag. Nach Eingang der Gutachten und einem entsprechenden Antrag der Juristischen Fakultät beschloss im Februar 2018 der Senat der Universität die Bestellung zum Honorarprofessor. Im Oktober 2019 beantragte der Kläger die Mitteilung der Namen der Gutachter und die Übermittlung der Gutachten selbst. Die Universität lehnte dies ab und berief sich im Wesentlichen darauf, dass sie bei der Einholung der Gutachten im Kernbereich der verfassungsrechtlich geschützten Freiheit von Wissenschaft, Forschung und Lehre gehandelt habe.