21.4.2020 Geahndet werden Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz weiterhin mit zum Teil hohen Geldstrafen. So sind allein für das Nichteinhalten des Mindestabstands 100 Euro fällig.
21.4.2020 Geahndet werden Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz weiterhin mit zum Teil hohen Geldstrafen. So sind allein für das Nichteinhalten des Mindestabstands 100 Euro fällig.