Das Verlassen der häuslichen Umgebung ohne triftigen Grund wird demnach künftig mit 150 Euro geahndet, zum Beispiel eine Wanderung eines Dresdner in der Sächsischen Schweiz.
Das Verlassen der häuslichen Umgebung ohne triftigen Grund wird demnach künftig mit 150 Euro geahndet, zum Beispiel eine Wanderung eines Dresdner in der Sächsischen Schweiz.