Die Bundesanwaltschaft wirft Franco A. die Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor. Das Gericht muss die Frage klären, ob Franco A. Anschläge plante. Und anschließend den Verdacht auf den syrischen Flüchtling lenken wollte, den er deutschen Behörden erfolgreich mit Schuhcreme und Schminke vorgespielt hatte.