Die bekannte Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner kündigt eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an. „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, schreibt sie in einer Pressemitteilung (3.4.2020). „Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.“