09.01.2020 - 04:46 [ Netzpolitik.org ]

Kennzeichenscanner in Brandenburg: Polizei hockt auf Datei aus jahrelanger Überwachung von Autobahnen

Nach fünfjähriger Prüfung kommt die Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge zu dem Schluss, dass diese Vorratsspeicherung unzulässig ist. Hartge argumentiert, die Mehrzahl der erfassten Autofahrer*innen seien nicht an Straftaten beteiligt. Durch die Speicherung ihrer Kennzeichen werde ihr Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Hartge hat nun eine Warnung ausgesprochen, die Polizei hat bis Februar Zeit dazu Stellung zu nehmen.