Die Evaluierung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Flugpassagierdaten (PNR) ist zwar erst für 2020 vorgesehen, im EU-Ministerrat wird aber schon ihre Ausweitung vorbereitet. Zu den Daten aus dem Flugverkehr sollen künftig auch Zugreisen und der Fährverkehr erfasst werden. Wie aus internen Ratsdokumenten hervorgeht, ist ein Auftrag an die Kommission zu diesen Plänen bereits beschlossene Sache.