(September 1, 2014)
Die Grundlage der Macht des „mächtigsten Mannes der Welt“ ist also die Akzeptanz seiner Macht.
Und das sagt im März 2001 ein ex-Bundespolizei-Jurist aus der Rechtsabteilung des Recherchedienstes vom Kongress der Vereinigten Staaten von Amerika in einer Rechtsinterpretation, von der die Öffentlichkeit nur durch eine Veröffentlichung von Wikileaks im Jahre 2009 erfährt.
Von irgendwoher hört man es wuttata, wuttata und weiß, das ist Franz Kafka, wie er in seinem Grab rotiert.
Legitimation durch die Verfassung: Keine.
Bis heute wird sich in den U.S.A. und allen über den Sachstand bewusst nicht informierten und / oder nicht informierenden Betrügern oder Fachfeiglingen, im Allgemeinen „Juristen“ genannt, auf eine angeblich in der Verfassung angelegte Grundlage für Befehle des Präsidenten mit Gesetzeskraft heraus geredet. Angeführt wird dazu Artikel 2 Sektion 1 Satz 1 der U.S. Constitution. Dieser lautet:
„Die ausführende Macht („executive Power„) soll einem Präsidenten der Vereinigten Staaten übertragen werden.“
Entweder können oder wollen Juristen nicht lesen, gerade wenn sie im Weißen Haus sitzen, oder rechnen damit, dass alle anderen es nicht wollen oder können (diese These wäre, was die breite Mehrheit und deren Vertreter in weggetretenen Parlamenten angeht, noch zu diskutieren).
Ein anderer, ebenso kläglicher Versuch ist das Herausreden auf folgenden Halbsatz in Artikel 2 Sektion 3 der U.S. Constitution:
„er (der Präsident) soll Sorge tragen, dass die Gesetze getreulich ausgeführt („executed“) werden“
Ausgeführt. Das ist keine Vollmacht Gesetze zu machen.
Noch einmal: Weder in der 1788 in Kraft getretenen Verfassung, noch in den bis heute 27 Verfassungszusätzen („constitutional amendments“) der Vereinigten Staaten von Amerika taucht eine „Executive Order“ auf.