Als vor rund zehn Jahren, so heißt es weiter, zum ersten Mal über Hackbacks diskutiert worden sei, da habe man in einem internen Vermerk noch lesen können: Die „völkerrechtliche Zulässigkeit grenzüberschreitender Abwehrmaßnahmen ist zweifelhaft“. Inzwischen seien derlei Sorgen bei der Bundesregierung in den Hintergrund getreten. Dabei habe eine Überprüfung gezeigt, „dass der deutsche Weg einer ausdrücklichen gesetzlichen Ermächtigung“ zu Hackbacks im Ausland „weltweit ziemlich einzigartig wäre“.