(10.4.2015) Subversive klandestine Gruppen verĂĽben Attentate in einem Land bzw drohen damit. Ihre Handlungen sind – laut ĂĽber praktisch alle im Land etabliert-populären Informationssysteme (durch Staat oder Konsortien kontrollierte Medien und Presse) transportierte Aussagen dieser Gruppen – Reaktionen auf Kriegshandlungen, Kolonialismus und Ausbeutung des herrschenden Systems und dazu ausgerichtet dieses System und die Lebensweise („way of life“) der Bevölkerung zu beseitigen.
Nun beseitigen genau die staatlichen Organe und „Sicherheits“-Apparate, die von der Gesellschaft finanziert und durch den Staat geschaffen wurden solche Attentate zu verhindern und Kriegshandlungen zu exekutieren, sukzessive oder blitzartig das eigene System (z.B. die parlamentarisch-demokratische Ordnung, ggf. die Verfassung) im eigenen Hinterland, unterwerfen die dortige Bevölkerung einer nach Möglichkeit totalen Beobachtung und Informationskontrolle („strategische Ăśberwachung der Telekommunikation“, „Total Information Awareness“), schränken deren Lebensweise ein (z.B. durch Veränderung von Streikrecht, Versammlungsrecht, Zugang zu Informationen bzw Internet und / oder sozialer Versorgung und kulturellen Einrichtungen, ect, pp) setzen ihre ggf. noch vorhandene Teilung der Gewalten auĂźer Funktion, erlassen im Geheimen eine parallele Gesetzgebung bzw Kriegsrecht und eskalieren exponentiell im Inneren wie Ă„uĂźeren KriegfĂĽhrung, Ausbeutung und Kolonialismus im eigenen Einflussbereich, in Kooperation mit (internationalen) BĂĽnden, Organisationen, Pakten und / oder entsprechenden kommerziellen Kräften. Als Rechtfertigung dienen die subversiven klandestinen Gruppen.