Die Beteiligung des BfV am Vereinsverbotsverfahren ist höchst problematisch, weil dadurch das verfassungsrechtlich garantierte Trennungsgebot zwischen der Polizei und den Geheimdiensten verletzt wird. Das Vorgehen, die Ermittlungen und Auswertung nicht mehr der ermittlungsführenden Behörde, sondern dem Verfassungsschutz zu überlassen, ist allerdings nicht neu, sondern wird allmählich vom Ausnahmefall zur Regel. Nach den bisherigen Erkenntnissen gründet sich das Verbot von „linksunten“ ausschließlich auf Informationen der Verfassungsschutzämter und deren Bewertungen. Wenn dem BfV nunmehr auch die Asservate zur Auswertung übergeben werden, liegt die Vermutung nahe, dass die eigentliche Herrin des Verbotsverfahrens nicht das Bundesinnenministerium, sondern das Bundesamt für Verfassungsschutz ist.