„Entgegen anderslautenden Behauptungen führt das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen der EU mit Japan nicht zu einer Deregulierung und Privatisierung von öffentlichen Dienstleistungen wie der Wasser- und Abwasserversorgung“, erklärte die Kommission.
Das Vorrecht der Behörden, öffentliche Dienstleistungen in der öffentlichen Hand zu belassen, bleibe erhalten, und keine Regierung werde zur Privatisierung oder Deregulierung öffentlicher Dienstleistungen auf nationaler oder lokaler Ebene gezwungen.