09.01.2024 - 16:43 [ Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer ]

Arbeitskampfmaßnahmen

– Die Arbeitsniederlegung durch die Teilnahme an einem rechtmäßigen Streik stellt keine Arbeitsvertragsverletzung dar und führt nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen.
– Streiks sind vorübergehende, von Gewerkschaften getragene Arbeitsniederlegungen zur Unterstützung tarifvertraglich regelbarer Ziele.
– Jedes GDL-Mitglied, aber auch jeder andere Arbeitnehmer, der vom Streikaufruf erfasst ist, darf am Streik aktiv teilnehmen, soweit keine Verpflichtung zur Ausführung von Notdiensten besteht. Die Arbeitsleistung darf aufgrund des Streikrechts und der Beteiligung an einem rechtmäßigen Arbeitskampf verweigert werden. Näheres geht aus dem Streikaufruf hervor.
– Beachten Sie bei Bedarf die Hinweise für Leiharbeitnehmer, die bei der GDL gesondert angefordert werden können.