(20.11.2016) Auszug aus Verfassungsgerichtsbeschluss 2 BvE 5/15:
„Nachdem der Deutsche Bundestag zur Aufarbeitung der Selektorenthematik am 20. März 2014 den 1. Untersuchungsausschuss der 18. Wahlperiode (sogenannter NSA-Untersuchungsausschuss) eingesetzt hatte, wurden die Selektoren, welche von der NSA im Rahmen der Zusammenarbeit in Bad Aibling an den BND übergeben und durch diesen abgelehnt worden waren, aus den nachrichtendienstlichen Datenbanken generiert und sodann zu den sogenannten NSA-Selektorenlisten zusammengefasst.“
Diese ins Gehirn von 80 Millionen Menschen rauf, rein und runtergebetete „Selektorenliste“ umfasst also nur die Spionageziele („Selektoren“) des Bundesnachrichtendienstes, die nach dessen eigenen Angaben „durch diesen ABGELEHNT worden waren“- also nicht etwa die Spionageziele, die der Bundesnachrichtendienst selbst tatsächlich anvisiert hatte und bis heute anvisiert.