Besonderer Schutz von Abgeordneten
Seit mehr als 40 Jahren sind in Deutschland Mandatsträger auch immer wieder als parlamentarische Beobachter bei Demonstrationen und Versammlungen anwesend. Diese Praxis gilt als gelebter Schutz des Grundgesetzes und erfuhr bisher viel Respekt und Anerkennung sowohl durch Demonstranten als auch Polizisten. Gerade die Vermittlerrolle, die parlamentarische Beobachter oft zwischen Versammlungsteilnehmern und Polizei eingenommen haben, trugen oft zur Beruhigung angespannter Situationen bei. Eine große rechtliche Besonderheit für parlamentarische Beobachter ist, dass diese weder in Polizeikesseln festgehalten noch präventiv in Haft genommen werden dürfen.