Die vermutliche Große Koalition will einen sog. Hauptausschuss einrichten. Einen was? Einen Hauptausschuss. Wie lange der bestehen soll und wie groß der sein soll, das ist mir alles nicht bekannt. So wie sich das derzeit darstellt mit dem Hauptausschuss wird es aber so sein, dass er ein Miniparlament auf Zeit -bis die Koalitionsverhandlungen abgeschlossen und die Ausschüsse gebildet werden- ist. Die Fraktionen wählen aus, wer im Ausschuss arbeiten darf und dem Rest wird die Ausschussarbeit vorenthalten.
Einen Hauptausschuss kennt weder der Grundgesetz noch die Geschäftsordnung. Im Gegenteil. Letztere sieht in § 54 die Einrichtung von ständigen Ausschüsse vor. Ständig heißt aber, dass sie nicht zeitlich begrenzt sind. Will die vermutliche Große Koalition hier ein zusätzliches Miniparlament schaffen oder will sie einfach die Geschäftsordnung umgehen? Nach § 54 Abs. 2 Geschäftsordnung kann für einzelne Angelegenheiten ein Sonderausschuss gebildet werden. Der geplante Hauptausschuss soll sich wohl aber nicht mit einer einzelnen Angelegenheit beschäftigen, oder? Kurz und gut, der Hauptausschuss wäre Geschäftsordnungswidrig.
Schlimmer noch, der Hauptausschuss ist in meinen Augen auch Grundgesetzwidrig. Er verstößt gegen die sich aus Art. 38 Abs. 1 S. 2 Grundgesetz ergebende Gleichheit der Abgeordneten. Das Bundesverfassungsgericht hat das im sog. Wüppesahl-Urteil sehr gut ausgeführt. Zumindest in meiner Zeit des Jura-Studiums wurde dieses Urteil hoch und runter besprochen.
Der Kern des Wüppesahl-Urteils besagt, dass alle (!!!) Abgeordneten gleichberechtigt an der Arbeit des Bundestages teilnehmen können müssen. Der geplante Hauptausschuss würde genau das verhindern, er würde ein Zwei-Klassen-System von Abgeordneten schaffen.
alternativen liegen vor:..vorschlag grundgesetzwidrig
Die künftige Große Koalition erwägt eine deutliche Ausweitung von DNA-Tests. Künftig soll es auch möglich sein, “family searching” zu betreiben. Dies bedeutet, dass DNA-Proben nicht nur darauf verglichen werden dürfen, ob eine bestimmte Person selbst als Straftäter in Betracht kommt.
Sondersitzung des Bundestags am 28. November – Einsetzung eines Hauptausschusses geplant / Grünen-Politiker Beck: »Haben wir eine Staatskrise?«
Wie lange der Bundestag in diesem Schwebezustand bleiben soll, ist völlig unabsehbar. Wenn die Koalitionsverhandlungen planmäßig zu einem Ende kommen, ist frühestens im Januar mit einem arbeitsfähigen Parlament zu rechnen. Wenn das Mitgliederbegehren der SPD zuungunsten der Großen Koalition ausgeht, würde der Bundestag wohl noch Monate länger im Koma verbleiben.
Union und SPD wollen die parlamentarische Arbeit bis zum Abschluss der Regierungsbildung größtenteils von einem „Hauptausschuss“ abwickeln lassen. Bundestagspräsident Lammert hat den Vorschlag nun abgesegnet. Linke und Grüne lehnen den Plan strikt ab – der Bundestag werde so „kaltgestellt“.
Karzai: Ein Brief würde die Opposition gegen nächtliche Razzien beenden
(18.11.) Die künftigen Koalitionäre beschlossen deshalb am Montag, die NSA-Anträge in einen noch zu gründenden „Hauptausschuss“ zu überweisen. Oppermann sagte, Union und SPD wollten diesen in der nächsten Sitzung des Bundestags einrichten. Der Superausschuss soll dann in den Wochen bis zur Kanzlerwahl die mehr als 20 normalen Ausschüsse ersetzen.
Das Weisse Haus bleibt dabei, dass Präsident Obama sich auf keinen Fall für irgendetwas entschuldigen wird, das das Militär der Vereinigten Staaten von Amerika während der Okkupation Afghanistans getan hat. Aber geht es hier nur um eine semantische Frage?
Der Kabarettist Dieter Hildebrandt ist im Alter von 86 Jahren verstorben. Das bestätigten Verantwortliche der Münchner Lach- und Schießgesellschaft sowie Hildebrandts Tochter auf Anfrage von SZ.de. „Mein Vater ist am frühen Morgen gestorben“, sagte sie.
Stattdessen sollte der Rat einmal selbstkritisch der Frage nachgehen, weshalb er weder die Finanzkrise vorhergesehen noch verstanden hat, geschweige denn die richtigen Lösungen parat hatte. Aktuell sollte er die Frage beantworten, weshalb trotz sprudelnder Unternehmensgewinne und niedrigster Lohn- und Finanzierungskosten die privaten Investitionen auf niedrigstem Niveau verharren, sowohl im historischen wie im internationalen Vergleich. An den Angebotsbedingungen kann es wohl nicht liegen.
Wer heute behauptet, das „Potentialwachstum“ hinge von einem weiterhin deregulierten Arbeitsmarkt ab, lebt nicht auf dieser Welt.
Der Chef des SPD-Arbeitnehmerflügels, Klaus Barthel, forderte in der Bild-Zeitung die unverzügliche Einführung eines von der Politik festgelegten gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 Euro. „Wir brauchen den Mindestlohn sofort. Es kann nicht sein, dass irgendeine Kommission eingesetzt wird und wir am Ende bei etwas ganz anderem landen als 8,50 Euro in der Stunde“, sagte Barthel.
Es wird gestichelt, gedroht und gepokert: Vor dem Finale der Koalitionsverhandlungen ist die Stimmung zwischen Union und SPD angespannt. Es geht jetzt ums Geld, die Parteichefs müssen wichtige Grundsatzentscheidungen treffen.
– aber langwierige #Koalitionsverhandlungen schaffen verlässliche Politik
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(17.09.2013) Der Senat geht dabei von der Feststellung der Fachgerichte aus, dass die Informationserhebung ohne den Einsatz von Methoden der heimlichen Informationsbeschaffung erfolgt. Soweit der Beschwerdeführer rügt, der Verfassungsschutz wende auch Methoden der heimlichen Informationsbeschaffung an, hat er verfassungsrechtlich relevante Verstöße der Fachgerichte bei der gegenteiligen Feststellung nicht aufgezeigt.
b) Die maßgeblichen Normen im Bundesverfassungsschutzgesetz stellen eine den Anforderungen des Gesetzesvorbehalts genügende, hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage dar. Die wesentliche Entscheidung, ob Mitglieder des Deutschen Bundestages der Beobachtung durch das Bundesamt für Verfassungsschutz unterzogen werden dürfen, hat der Gesetzgeber
selbst getroffen und sie bejaht. Der besonderen Schutzwürdigkeit von Abgeordneten hat er ausreichend Rechnung getragen, indem § 8 Abs. 5 des Bundesverfassungsschutzgesetzes die einfachgesetzliche Anordnung enthält, dass die Beobachtung verhältnismäßig sein muss.
(10.10.2013) Nach aktuellen Tendenzen in der Tarifpolitik befragt, äußerte Däubler sich auch zur möglichen Wiedereinführung der Tarifeinheit durch die künftige Bundesregierung. Dieser räumte er zumindest aus rechtlicher Sicht nur geringe Chancen ein, da dies klar gegen die grundgesetzlich verankerte Koalitionsfreiheit verstoße und das Bundesverfassungsgericht eine Zwangstarifeinheit nicht kommentarlos hinnehmen werde. Auf dem politischen Feld seien indes massive Auseinandersetzungen zu erwarten. Doch wenn die Spartengewerkschaften sich entschlossen und einstimmig zur Wehr setzten, sehe er gute Chancen das Vorhaben zu kippen und die Tarifpluralität und damit einhergehend starke Berufsgewerkschaften zu erhalten, so Däubler.
»Unhaltbarer Zustand«: Linksfraktion fordert Einsetzung von Ausschüssen / Tausende Petitionen bleiben liegen / Kritik auch von CDU-Politiker Lammert