Die EU-weit einzigartige Sonderregelung bedeutet, dass sich das Land bislang zwar an zivilen, nicht aber an militärischen Missionen der EU und auch nicht an der gemeinsamen Entwicklung etwa von Waffensystemen beteiligen konnte.
Die EU-weit einzigartige Sonderregelung bedeutet, dass sich das Land bislang zwar an zivilen, nicht aber an militärischen Missionen der EU und auch nicht an der gemeinsamen Entwicklung etwa von Waffensystemen beteiligen konnte.