11.7.2019 Der Deutsche Journalisten-Verband begrüßt das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom heutigen Donnerstag, nach dem das Bundesamt für Verfassungsschutz Auskünfte über angefallene Rechtsanwaltskosten an die Medien geben muss (Az. 6 K 5480/18)…
Nach dem Richterspruch muss das Bundesamt für Verfassungsschutz die Rechtsanwaltskosten, die im Rahmen von presserechtlichen Anfragen in den Jahren 2014 bis 2018 entstanden sind, offen legen. „In diese Zeit fallen sowohl die vom damaligen Verfassungsschutz-Chef Hans-Georg Maaßen losgetretene Landesverratsaffäre um Netzpolitik.org als auch sein Kleinkrieg gegen kritische Medien im Zusammenhang mit den Chemnitzer Krawallen“, erinnert Überall.