Die Stadtverwaltung kommt damit einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Gera zuvor. Ein Jenaer hatte gegen die Regelung vor dem Gericht geklagt. Nach Angaben des Gerichts hat die dritte Kammer die Verfahrensbeteiligten wissen lassen, dass sie rechtliche Bedenken hinsichtlich der strengeren Jenaer Regelung hegt.